Was ist das SRC (Short Range Certificate)?
Ist an Bord ein Funkgerät vorhanden muss der Schiffsführer ein entsprechendes Funkzeugnis besitzen. Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis SRC (Short Range Certificate), berechtigt zur Ausübung des mobilen Seefunkdienstes bei Seefunkstellen für UKW Funkanlagen und Einrichtungen des GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System zu Deutsch weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem), auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen (Sportboote). Im UKW Bereich sind Reichweiten bis ca. 30 – 40 Seemeilen möglich, abhängig unter anderem von der Antennenhöhe. Soll es weiter hinausgehen empfehlen wir das allgemein gültige Funkbetriebszeugnis (LRC). Das SRC ist nicht für den Binnenfunk zulässig. Das SRC hat internationale Gültigkeit und ist unbefristet gültig.
Die Ausbildungsorte
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UBI & SRC „Kombikurs-Funk“
Es bietet sich an das UBI und das SRC in Kombination zu absolvieren. Auf diesem Wege muss für das UBI nur noch eine reduzierte Prüfung absolviert werden. Es bleibt am Ende weniger Lernaufwand.
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