AGB für Kurse, Trainings & Ausbildung

Allgemeine Geschäftsbedingungen,  Kundeninformation,  Widerrufsbelehrung
und Muster Widerrufsformular

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KURSE, TÖRNS UND REISEN  

  1. Zustandekommen des Vertrages / Vertragsabschluss
    • Der Vertag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung per Post oder e-Mail zu Stande. Ihre Buchung per Mail, Post oder Online ist ein Angebot welches durch uns schriftlich angenommen werden muss.  Erst mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Rechnung kommt der Kaufvertrag zustande.  Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer-/in das er/sie die diese Bedingungen verstanden, gelesen hat und diese akzeptiert.  Mit der Buchung erkennt der der Teilnehmer-/in die vereinbarten Preise an gemäß der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisliste.
    • Mit der Kursbuchung haben Sie das recht an dem gebuchten Kurs teilzunehmen. Die Leistungen entnehmen Sie der jeweiligen Angebots-, Törn-, Training oder Kursbeschreibung in der auch die Dauer bzw. die Anzahl der Stunden und die Zeiten genannt sind.
    • Bei unser Online Buchung machen Sie 4 Schritte bis es zur Buchung Kommt.
    • Schritt: Auswahl des Kurses 2. Schritt :Dateneingabe     3. Schritt: evt abweichender Rechnungsempfänger und  Akzeptanz der AGB und  Datenschutzbestimmungen      4. Schritt : Auswahl der Zahlungsmöglichkeiten
    • Erst dann erfolgt mit drücken des Zahlungsbutton die fixe Buchung . Sie müssen darauf achten keine Eingabefehler zu machen.
  2. EIGENTUMSVORBEHALT
    • Die gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum .
    • Im Falle einer Weiterverkaufs durch den Käufer tritt dieser schon jetzt seine Ansprüche an uns ab.
    • Es gilt das verlängerte Eigentumsvorbehalt
    • Wir die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer uns sofort und voll umfassend zu informieren und den dritten auf unsere Rechte hinzuweisen.
  3. PREISE

 Alle Preise sind Endpreise und die gesetzliche Mehrwertsteuer ist darin enthalten.
Versandkosten werden zusätzlich ausgewiesen. Rücksendekosten trägt der Bestellen.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders angeben gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • Bei Bestellung und Lieferung von Waren ist die Zahlung zu 100% zu leisten dann erfolgt die Lieferung der Ware
  • Bei Kursbuchungen ist eine Anzahlung von mindestens 150,00 € fällig Restzahlung 30 Tage vor Kursbeginn.
  • Bei Törns, Reisen Flottillen, Trainings ist eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig. Restzahlung 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung
  • Bei Anmeldungen oder Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Kurs, Training, Törns, Reisen oder Flottille ist die gesamte Summe sofort fällig.
  1. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

Der Vertag kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden.
Hierzu reicht das rechtzeitige absenden der Widerrufes in schriftlicher Form per Brief, Fax  oder e-Mail an :
Prime Yachting Charter & Sales UG Ingendorfer Höhe 51 ,     50259 Pulheim     info@prime-yachting.de

  • Muster – Widerrufsformular
    An

Prime Yachting Charter & Sales UG

Ingendorfer Höhe 51

50259 Pulheim                      info@prime-yachting.de

 

Ich widerrufe hiermit den von mir abgeschossenen Vertrag über den gebuchten Kurs / Dienstleistung / Kauf

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Beschreibung des Kurses, Dienstleitung oder Kauf

 

Gebucht/Bestellt an: ________________________________________________________


Name : ____________________________________________________________________


Anschrift: __________________________________________________________________

Datum: ____________________________________________________________________

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  • Unterschrift

 

  • Wenn Sie den Vertrag wiederrufen erhalten Sie alle geleisteten Zahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe
    von 10% von uns zurück.
  • Lehrmaterial wie Lehrbücher, Zirkel, Kursdreiecke Seekarten oder sonstiges Material sind von einer Rücknahme ausgeschlossen. Rücksendekosten von Waren trägt der Besteller/Kunde.
  1. Folgen des Wiederrufes :
    • Wenn Sie den Vertrag wiederrufen erhalten Sie alle geleisteten Zahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe
      von 10% von uns zurück.
    • Lehrmaterial wie Lehrbücher, Zirkel, Kursdreiecke Seekarten oder sonstiges Material sind von einer Rücknahme ausgeschlossen. Rücksendekosten von Waren trägt der Besteller/Kunde.
  • RÜCKTRITT BEI TÖRNS ODER REISEN UND DIE FOLGEN , STELLEN EINER ERSATZ PERSON
    • Sie können jederzeit vor Törn Beginn von der Teilnahme am Törn zurücktreten. Sie sind dann verpflichtet, an uns einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Törn Vorkehrungen sowie für unsere Aufwendungen zu zahlen.
      Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:
    • bis zum 84. Tag vor Törn Beginn 15 % der Teilnahmegebühr
    • vom 83. bis 60. Tag vor Törn Beginn 30 % der Teilnahmegebühr
    • vom 59. bis 30. Tag vor Törn Beginn 80 % der Teilnahmegebühr
    • vom 29. bis 15. Tag vor Törn Beginn 90 % der Teilnahmegebühr
    • ab 14. Tag vor Törn Begin 100 % der Teilnahmegebühr
    • Sie können nach einer entsprechenden Mitteilung an uns eine Ersatzperson stellen. Wir können jedoch diesem Wechsel widersprechen, wenn Deine Ersatzperson den besonderen Erfordernissen des gebuchten Törns nicht genügt.
    • Bei Stellung einer Ersatzperson wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- pro Person erhoben.
    • Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen. Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
      Es steht Ihnen frei, Prime Yachting Charter & Sales UG nachzuweisen, dass tatsächlich geringere als die geltend gemachten Stornokosten entstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zur Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
  1. SPÄTERE UMBUCHUNG VON THEORIE AUSBILDUNGSKURSEN

Sie können den Start Ihres gebuchten Kurses verschieben auf einen anderen von uns angebotenen Kurs.
Diese Umbuchung Möglichkeit  ist kostenlos und gilt für den Zeitraum von 12 Monaten ab der ersten Buchung.

  1. PRAKTISCHE AUSBILDUNG, MITFAHREN BEI FLOTTILLEN UND TÖRNS

Sie sind  verpflichtet sich an die Anweisungen des Skippers/Schiffsführer zu halten. Werden Weisungen des Skippers nicht befolgt, führt dies zum Ausschluss aus dem Kurs oder Törns. Sie bestätigen durch Ihre Teilnahme das Sie in der Lage sind im offenen und tiefen Wasser mind. 20 Minuten selbstständig schwimmen zu können.  Können Sie das nicht sind Sie verpflichtet uns bei der Buchung, spätestens jedoch bei betreten der Anlagen oder Schiffe den Skipper zu informieren und Sie verpflichten sich ständig eine Rettungsweste zu tragen.
Weigern Sie sich eine Rettungsweste auf Anweisung des Schiffsführers, gleich aus welchem Grunde, zu tragen, haben wir bzw. der Schiffführer das Recht Sie von der Weiterfahrt auszuschließen.

Die durch einen Ausschluss entstehenden Folgen (z.B. Hotelübernachtungen, eigene Rückreise oder neue Kursbuchung) hat der Teilnehmer selbst zu tragen.

  1. Leistungserbringung bei Kursen
    • Die Durchführung der Kurse in der in den jeweiligen Angeboten beschriebenen Form erfolgt zu den vereinbarten Terminen.
    • Soweit die Durchführung der Kurse von der Teilnehmerzahl abhängig ist, ergibt sich die Mindest-Teilnehmerzahl aus dem jeweiligen Angebot.
    • Wird die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht, informieren wir Sie spätestens 7 Tage vor Kursbeginn in Textform (z.B. per E-Mail) über das Nichtstattfinden des gebuchten Kurses. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
    • Bei Absage einer Einzel-Veranstaltung aufgrund kurzfristigen Ausfalls des Kursleiters wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigen Grund werden die bereits erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstattet.
    • Bei Veranstaltungen, die aus mehreren Veranstaltungsterminen bestehen, erfolgt bei Absage eines Termins aufgrund kurzfristigen Ausfalls des Kursleiters wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigen Grund die Nachholung des abgesagten Termins an einem Ersatztermin.
    • In Zusammenhang mit der Nutzung von Kursräumen und Objekten haben Sie die örtlich ausliegenden Hausordnungen einzuhalten. Sie müssen sich an unsere Weisungen bzw. die Weisungen des Kursleiters halten.

 

  1. LEISTUNGSUMFANG UND TÖRNCHARAKTER
    • Sie sind Crewmitglied auf dem gebuchten Ausbildungs- oder See Törn. Es handelt sich um eine Kojen Charter.
      Zusammen mit dem vom Prime Yachting Charter & Sales UG  gestellten Schiffsführer und den anderen Crewmitgliedern ist Ihr aktiver Einsatz an Bord von Ihnen ausdrücklich gewünscht und wird von uns auch erwartet.
    • An- und Abreise sind nicht in unserem Angebot enthalten. Außer dieses ist ausdrücklich erwähnt und beschrieben.
      Für ein pünktliches erscheinen und die Anreise und Abreise sind sie selbst verantwortlich. Der Skipper oder Kursleiter ist nicht verpflichtet bei Verspätung auf Sie zu warten. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber uns wegen einer Verspätung besteht nicht. Bei Angebotenen Reisen mit Bus, Bahn Auto oder Flugzeug treten wir nur als Vermittler auf Ansprüche sind direkt an die Reiseunternehmen zu stellen
      Der Beginn der Kurse, Reisen, Trainings oder Törns ist bei der Buchung vermerkt
    • Der sportliche Charakter steht im Vordergrund des Törns. Wir erwarten von Ihnen eine aktive und flexible Einstellung zu allen auftretenden Problemen. Die aktive Teilnahme bezieht sich auch auf die Hilfe unter Anleitung bei auftretenden Reparaturen und der Behebung von Havarien, soweit dies Ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten erlauben. Nötige Reparaturen können zu unvorhergesehenen Hafenaufenthalten führen. Seeklarmachen und Einkaufen der Verpflegung gehört zur aktiven Teilnahme. Sie sind sich des erhöhten Verletzungsrisikos eines solchen Segeltörn bewusst. Es ist Ihre Verpflichtung achtsam zu sein und Vorkehrungen zur Vermeidung von Verletzungen und Unfällen zu treffen. Der Schiffsführer macht zu Beginn des Törns eine ausgiebige Sicherheitseinweisung. Sie sind verpflichtet sich an die Anweisungen des Skippers/Schiffsführer zu halten. Werden Weisungen des Skippers nicht befolgt, führ dies zum Ausschluss aus dem Kurs oder Törns. Die durch einen Ausschluss entstehenden Folgen (z.B. Hotelübernachtungen, eigene Rückreise oder neue Kursbuchung) hat der Teilnehmer selbst zu tragen.
    • Wir können keine Garantie für das Funktionieren der technischen und elektronischen Ausrüstung übernehmen. Im Vordergrund steht bei uns die klassische Seemannschaft. Den/die gute(n) Segler/in zeichnet es aus, dass er/sie auch ohne umfangreiche technische und elektronische Ausrüstung eine Yacht unter schwierigen und schwierigsten Verhältnissen entschlossen führen kann. Mit dieser Einstellung wird der Törn durchgeführt.
    • Die ausgeschriebene Reiseroute ist freibleibend und als Empfehlung zu verstehen, die auf der Erfahrung von Prime Yachting Charter & Sales UG Während des Törns können neue Ideen entstehen und Vorschläge von Crewmitgliedern gemacht werden. Die endgültige Route wird vom Schiffsführer unter Berücksichtigung von Wetter, nautischen und seemännischen Gesichtspunkten sowie des zeitlichen Rahmens festgelegt. Dabei kann es auch zusätzliche Nachtfahrten geben.
    • Bordkasse

Nicht im Preis enthalten sind Hafengebühren, Verpflegung, Endreinigung und Treibstoff sowie eine Kautionsversicherung.
Diese Kosten werden aus der Bordkasse gezahlt in die jeder Teilnehmer, außer dem Skipper, zu gleichen Teilen einzahlt. Die Bordkasse wird durch ein an Bord zu bestimmende  Person geführt.  Der Skipper ist aus der Bordkasse mit zu verpflegen. Das gilt auch für Restaurantbesuche, hier hat der Skipper aber nur Anspruch auf durchschnittliche Gerichte und zahlt Extrawünsche selbst.

  1. ÜBERNAHME HÖHERER REISEKOSTEN

Liegt die Yacht nicht am vorgesehenen Ausgangshafen oder erreicht die Yacht nicht den vorgesehenen Endhafen, dann übernimmt Prime Yachting Charter & Sales UG die eventuell entstehenden höheren Reisekosten. Sie müssen diese aber mit Prime Yachting Charter & Sales UG vorher absprechen und Sie haben eine Schadensminderungspflicht. Das gilt nicht bei Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände.

  1. REISEMÄNGEL, KÜNDIGUNG, MINDERUNG
    • Befindet sich Ihre Yacht nicht am Ausgangsort oder ist Ihre Yacht nicht am Anfang des Törns oder während des Törns seetüchtig und fahrbereit, dann sind Sie mit einer angemessenen Wartezeit einverstanden. Als angemessene Wartezeit gelten 24 Stunden bei Törns von bis zu einer Woche Dauer, 48 Stunden bei Törns von bis zu zwei Wochen Dauer und 72 Stunden bei Törns von über zwei Wochen Dauer. Ist während der Wartezeit ein Landaufenthalt unvermeidbar, dann trägt Prime Yachting Charter & Sales UG nach Rücksprache die entstehenden Kosten. Ist die Wartezeit verstrichen und die Yacht nicht einsatzbereit, können Sie den Vertrag kündigen. Wir tragen dann eventuell entstehende erhöhte Rückreisekosten und erstatten die Teilnahmegebühr.
    • Es obliegt Ihnen, einen aufgetretenen Mangel des Törns direkt der Prime Yachting Charter & Sales UG anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber dem Schiffsführer ist nicht ausreichend. Bei berechtigten Mängeln haben Sie einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Eine Kündigung der Mitsegelvereinbarung ist nur bei schwerwiegenden Mängeln und erst nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Abhilfefrist zulässig.
  1. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH UNS
    • Wir können den Törn-Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung des Törns nachhaltig stören oder Sie sich in starkem Maße vertragswidrig verhalten. Es bedarf insbesondere dann auch keiner Abmahnung, wenn Sie die gegen gesetzliche Bestimmungen Deutschlands oder des besuchten Landes verstoßen – zum Beispiel durch die Einnahme verbotener Rauschmittel. Erklären wir aus diesen Gründen die Kündigung, behalten wir den Anspruch auf die Teilnahmegebühr.
    • Falls die Yacht nicht zur Verfügung steht oder falls die Yacht derart beschädigt ist, dass ihr Einsatz unmöglich ist oder die Instandsetzung unsere wirtschaftliche Opfergrenze überschreiten würde, können wir die Mitsegelvereinbarung kündigen oder eine Ersatzyacht stellen. Im Fall einer Kündigung erstatten wir die Teilnahmegebühren und die Stornokosten für An- und Abreise.

 

  1. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE

Wird der Törn infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Törns noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuell entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen beide Parteien je zur Hälfte. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

 

  1. EINHALTUNG AUSLÄNDISCHER BESTIMMUNGEN

Sie müssen sich an die im jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Vorschriften halten und haften ansonsten für eventuell uns entstehende Vermögensschäden. Sie sind für die Einhaltung der jeweils geltenden Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften der einzelnen Länder selbst verantwortlich.

 

  1. GEWÄHRLEISTUNG
    • Unsere Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    • Wir können naturgemäß keine Garantie für das Bestehen einer theoretischen oder praktischen Prüfung übernehmen.

Das Bestehen einer Prüfung ist ausdrücklich nicht Leistungsbestandteil unseres Angebotes.

Bei Ausbildungstörns und Skipper Trainings vermittelt Ihnen der Schiffsführer das Wissen und die Skills (Manöver) die für das     Bestehen einer evtl. am Törnende oder an einem anderen Termin stattfinden Prüfung nötig ist. Ein Bestehen der Prüfung kann auch hier nicht garantiert werden. Zusätzliches eigenes lernen und studieren der Lehrbücher obliegt Ihnen.

Wenn die Prüfung durch den Prüfungsausschuss abgesagt wird haftet hierfür nicht Prime Yachting Charter & Sales.
Wir stellen am Prüfungstag lediglich das Schiff und den Schiffsführer.
Kosten für Wiederholungsprüfungen trägst der Teilnehmer selbst.
Zusätzlich Gebühren die wir erheben wenn wir folgende Leistungen zusätzlich erbringen:

  • Neuanmeldung zur Prüfung: 25,00 €
  • Nachträgliche Änderung des Prüfungstermins nach bereits erfolgter Anmeldung: 25,00 €
  • Anmeldung zur Widerholungsprüfung 25,00 €
  • Sollten Sie eine Theorie Prüfung nichtbestehen können Sie bis zum Bestehen der Prüfung an den folgen Theorie Kursen des ursprünglich gebuchten Kurses kostenlos teilnehmen, aber nur unter der Bedingung das dort noch ein entsprechender Platz ist

 

  1. HAFTUNGSBEGRENZUNG,
    • Das Betreten unser Schulungs- und Geschäftsräume erfolgt auf eigene Gefahr.
      Entsprechende Hausordnungen und Hafenordnungen sind zu berücksichtigen.
    • Der Kursteilnehmer hat uns, den Kursleiter oder Skipper über Gesundheitliche Einschränkungen zu informieren.
      Dies gilt ins besonders für Nahrungsunverträglichkeiten, epileptische Anfälle, Herzstörungen oder ähnliche Leitungseinschränkende Krankheiten.
    • Sollte ein durch uns zu vertretender Mangel des Kurses, Törns oder Reise zu berechtigten Schadensersatzansprüchen führen, ist die Haftung durch uns auf die dreifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
    • Wir übernehmen keine Haftung oder eine Garantie für das Gelingen für die durch uns gezeigten Manöver.
      Jeder Schiffsführer ist für die Führung seines Schiffes eigenverantwortlich!
    • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, Prime Yachting hat keine Unfallversicherung abgeschlossen und es ist Ihnen ausdrücklich empfohlen eine private Unfallversicherung abzuschließen.
    • Bei Angebotenen Reisen mit Bus, Bahn Auto oder Flugzeug treten wir nur als Vermittler auf Ansprüche sind direkt an die Reiseunternehmen zu stellen. Wir haften nicht für deren Leistungen.
  2. Umtausch
    • Waren und Dienstleistungsgutscheine sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Barauszahlungen sind nicht möglich.
      Gutscheine sind ab dem Tag der Ausstellung 2 Jahre gültig .
    • Der Umtausch von Büchern, DVD´s, CD´s, und Software ist ausgeschlossen
  3. Zusicherung von Eigenschaften / Beratung
    • Wünscht der Kunde die Zusicherung von Eigenschaften oder Eignung von gekauften Produkten, Kursen oder Dienstleitungen, so ist ein zusätlicher Beratervertag abzuschließen.
    • Zusicherung von Eigenschaften erfolgt ausschließlich nach Abschluss eines Beratervertrages und muss in schriftlicher
      Form durch uns erfolgen.
  1. GERICHTSSTAND, UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
    • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
    • Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahkommende wirksame Regelung zu treffen
    • Es git das Recht der Bundesrepublik Deutschland
      Gerichtsstand ist Köln .

 

Stand 01.12.2020