UBI: UKW-Sprechfunkzeugnis
Ist an Bord ein Funkgerät vorhanden muss der Schiffsführer ein entsprechendes Funkzeugnis besitzen. Das UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber, eine Schiffsfunkstelle zu bedienen oder zu beaufsichtigen und am Binnenschifffahrtsfunk auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 (Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen „binnenwärts der Grenze der Seefahrt“) teilzunehmen.
UBI Binnenfunkzeugnis
Das in Deutschland erworbene UKW-Sprechfunkzeugniss für den Binnenfunk (UBI) ist in allen Ländern die der regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk beigetreten sind gültig. Diese sind unter anderem: Belgien, Bulgarien, Bundesrepublik Jugoslawien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxmburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn. Das UBI Sprechfunkzeugnis ist unbegrenzt gültig und anders als bei den Seefunkzeugnissen SRC und LRC nicht nur für die Sportschifffahrt sondern auch für die Berufsschifffahrt gültig.
Die Ausbildungsorte
Alle Termine für UBI-Funkkurs im Überblick
UBI & SRC „Kombikurs-Funk“
Es bietet sich an das SRC und das UBI in Kombination zu absolvieren. Auf diesem Wege muss für das UBI nur noch eine reduzierte Prüfung absolviert werden. Es bleibt am Ende weniger Lernaufwand.
Alle Termine für den Kombikurs UBI/SCR-Funkzeugnis im Überblick
Und nach dem UBI-Funkzeugnis?
Wenn du Spaß am Funken hast und nun auch im Seebereich funken möchtest dann beschäftigst du dich mit SRC und LRC Funk- und dem FKN-Pyroschein. Hierzu schau doch mal auf die Seiten SRC-Seefunk, LRC-Seefunk oder FKN (Fachkundenachweis Pyroschein).
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